DICHTHEITSPRÜFUNG

Hausbesitzer sind zum Nachweis einer Dichtheitsprüfung für Abwasseranschlüsse auf privaten Grundstücken verpflichtet. Wir führen diese Dichtheitsprüfung nach DIN 1986/30 und DIN 1610 mit Prüfprotokoll durch. Neben der Druckprüfung der Rohre vor Inbetriebnahme nach Neu- oder Umbauten kontrollieren wir auch Alt-Kanäle auf Dichtheit. Die Dichtheitsprüfung wir elektronisch aufgezeichnet und durch grafische Protokolle dokumentiert. Sie kann über ganze Haltungen oder je Rohrverbindung erfolgen. Als Prüf-medium sind gemäß EN 1610 Luft oder Wasser zugelassen. Wir sind für all diese Fälle ausgerüstet.

 

Gesetze zur Dichtheitsprüfung

Der Gesetzgeber hat auf die maroden Abflussrohre in Deutschland reagiert. Laut Experteneinschätzungen sind rund 70% der Abwasserleitungen auf privaten Grundstücken undicht. Wer nicht rechtzeitig agiert, kann sich gemäß §324 STBG Gewässerverunreinigung strafbar machen. Knapp 70% aller deutschen Hausanschlüsse sind undicht und müssen dringend saniert werden bzw. repariert werden. Diese maroden Abwasserleitungen führen – beispielsweise wenn es zu Hochwasser oder starken Regen zu Rückstauungen im gesamten Leitungsnetz kommt – zu überfluteten Kellern. Sanierungsbedürftige Abwasserleitungen belasten aber nicht nur im Schadenfall den Geldbeutel des Grundstückseigentümers, Sondern stellen auch eine massive Belastung für die Umwelt dar. Das Sickerwasser verunreinigt Boden und Grundwasser. Auf diese Entwicklung hat auch der Gesetzesgeber reagiert: Bundesweit ist nach S18 b Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit DIN 1986/30 eine Dichtheitsprüfung sämtlicher Abwasserleitungen und Schächte durchzuführen. Neben Grundstücks- / Hausbesitzern werden auch Immobiliengesellschaften und Gewerbetreibende durch den Gesetzgeber, der Kommune in die Pflicht genommen. ihre Abwasserleitungen einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen.